Kirchenrecht
Kirchenrecht meint das von Konfessionen selbst gesetzte bzw. (nach katholischer Lehre) von angeblich göttlichen Anweisungen vorgegebene Recht. Es regelt die Organisation der Kirche (Mitgliedschaft, Leitungsorgane).
Auf dieser Grundlage basieren kirchliche Gesetze, die sich mit den unterschiedlichsten Themen befassen (Sakramentenrecht, Liturgie, Vermögensverwaltung, Steuern, Bauwesen, Dienstrecht, Arbeitsrecht, Straf- und Prozessrecht, Verwaltungsrecht, Staatskirchenrecht). Grundsätzlich stellt das Kirchenrecht eine bloße Notordnung dar, die von Fall zu Fall geändert werden kann und muss.